Bundesgericht stärkt Schutz der Milch - bedeutender Erfolg für Schweizer Milchproduzenten
Die Schweizer Milchproduzenten SMP begrüssen das aktuelle Urteil des Bundesgerichts zur Verwendung des Begriffs "Milch" ausdrücklich. Der Entscheid schafft Klarheit im Konsumentenschutz und bestätigt die langjährige Position der SMP: Die Bezeichnung Milch ist ein naturbelassenes Produkt tierischen Ursprungs und darf nicht für pflanzliche Alternativen verwendet werden.