BVD-Ausrottung: Darauf müssen Rindviehhaltende jetzt achten
Die Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) ist in der Schweiz selten geworden. Dennoch können einzelne Infektionen über den Tierverkehr wieder in Bestände eingeschleppt werden und dort grosse wirtschaftliche Schäden verursachen. Deshalb läuft noch bis am 31. Oktober 2026 die Übergangsphase zur endgültigen BVD-Ausrottung.
Für die Praxis auf dem Betrieb sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
1. Beim Tierzukauf konsequent auf die BVD-Ampel achten
Tierhaltende schützen ihren Bestand am besten, indem sie nur Tiere aus Betrieben mit grüner BVD-Ampel zukaufen oder Tiere, die negativ auf BVD getestet wurden. Die Ampel zeigt das BVD-Risiko eines Betriebs in der TVD an und ist damit ein zentrales Hilfsmittel für sichere Tierbewegungen.
2. Orange und rote Betriebe müssen mit Einschränkungen rechnen
Betriebe mit oranger oder roter BVD-Ampel unterliegen Einschränkungen. So sind gemeinsame Sömmerungen mit Tieren aus anderen Beständen grundsätzlich nicht vorgesehen. Auch die Teilnahme an Märkten, Auktionen oder Ausstellungen ist eingeschränkt oder nicht möglich. Wer betroffen ist, sollte frühzeitig mit dem kantonalen Veterinärdienst Kontakt aufnehmen.
3. Bei gemeinsamer Sömmerung ist besondere Vorsicht nötig
Gerade auf Sömmerungen treffen Tiere aus verschiedenen Beständen über längere Zeit aufeinander. Dadurch steigt das Risiko einer Ansteckung. Tiere aus Betrieben mit oranger oder roter Ampel dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen auf gemeinsame Sömmerungen. In solchen Fällen braucht es unter Umständen eine BVD-Sömmerungsbescheinigung des kantonalen Veterinärdienstes.
4. Ziel ist der neue Status «BVD-frei» ab 1. November 2026
Ab dem 1. November 2026 gilt schweizweit der neue BVD-Status. Damit ein Betrieb dann als «BVD-frei» gilt, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
In den letzten 18 Monaten kein PI-Tier im Bestand und aktuell keine gesperrten Tiere
Negative Überwachung, also keine Hinweise auf Viruszirkulation im Bestand
Kontrollierter Tierverkehr: Zugekaufte Tiere stammen aus grünen Betrieben oder wurden negativ auf BVD getestet
Wer diese Punkte erfüllt, kann Tiere auch künftig ohne zusätzliche Einschränkungen verstellen. Für Betriebe, die den Status «BVD-frei» nicht erreichen, gelten ab November 2026 deutlich strengere Vorgaben im Tierverkehr.
Jetzt handeln und Bestand schützen
Für Rindviehhaltende lohnt es sich deshalb, die eigene BVD-Situation frühzeitig zu prüfen, Tierzukäufe bewusst zu planen und bei Sömmerungen genau hinzuschauen. So lässt sich das Risiko einer Einschleppung minimieren und der Weg zum Status «BVD-frei» absichern.