Trockenheit: Finanzielle Hilfe für Härtefälle
Die Anna und Paul Bucher-Gossweiler-Stiftung unterstützt Landwirtinnen und Landwirte sowie ihre Familien und landwirtschaftliche Angestellte, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Aufgrund der Trockenheit 2026 steht nun zusätzliche Unterstützung für Härtefälle zur Verfügung. Die dafür von der Migros gespendeten 2 Millionen Franken reichen jedoch nicht aus, um sämtliche Schäden der Landwirtschaft zu entschädigen. Deshalb gelten bestimmte Voraussetzungen.
Trockenheit allein reicht für ein Gesuch nicht aus
Eine Unterstützung ist möglich, wenn zusätzlich zum Trockenheitsschaden ein weiterer Grund für die finanzielle Notlage vorliegt. Dies kann beispielsweise eine kürzliche Betriebsübernahme, eine aussergewöhnliche finanzielle Belastung, Krankheit oder Unfall in der Familie, eine Tierkrankheit, Tierseuche oder ein anderes unvorhergesehenes Ereignis sein.
Bei der Beurteilung berücksichtigt die Stiftung unter anderem den ungedeckten wirtschaftlichen Schaden infolge der Trockenheit im Verhältnis zur Betriebsgrösse. Dazu zählen beispielsweise zusätzliche Futter- und Wasserkosten sowie Ertragsausfälle im Acker-, Gemüse- oder Milchbereich.
Von der Unterstützung ausgeschlossen sind unter anderem juristische Personen und nicht anerkannte Landwirtschaftsbetriebe. Zudem gelten Kriterien bezüglich Betriebseinkommen, ausserlandwirtschaftlichem Nebenerwerb und Tierbestand.
Betroffene Betriebe sollen Voraussetzungen prüfen
Bauernfamilien, die durch die Trockenheit in Kombination mit weiteren aussergewöhnlichen Belastungen finanziell stark unter Druck geraten sind, empfehlen wir, die Voraussetzungen der Stiftung zu prüfen. Dringende Fälle werden in einer ersten Phase prioritär behandelt.
Gesuche können über das Onlineformular der Anna und Paul Bucher-Gossweiler-Stiftung eingereicht werden.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Gesuchsformular finden Sie auf der Website:bucher-gossweiler-stiftung.ch.