Damit erhalten Hofläden und kleine Selbstbedienungsläden nach über zwei Jahren in der Grauzone einen klaren gesetzlichen Rahmen.
Künftig dürfen Selbstbedienungsläden bis 30 m² täglich von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein. Für viele Luzerner Landwirtschafts- und Kleinbetriebe bedeutet das vor allem eines: Planungssicherheit.