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Endlich Rechtssicherheit für Hofläden

Die Luzerner Stimmbevölkerung hat die Teilrevision des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes mit 55 % Ja-Stimmen angenommen.
28.09.2026

Damit erhalten Hofläden und kleine Selbstbedienungsläden nach über zwei Jahren in der Grauzone einen klaren gesetzlichen Rahmen.

Künftig dürfen Selbstbedienungsläden bis 30 m² täglich von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein. Für viele Luzerner Landwirtschafts- und Kleinbetriebe bedeutet das vor allem eines: Planungssicherheit.

Medienmitteilung

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