Enzootischen Pneumonie: Erste Betriebssperren aufgehoben
Seit dem Ausbruch im September haben wir mehrfach über die EP und die angeordneten Bekämpfungsmassnahmen berichtet. Die Totalsanierung der betroffenen Zuchtbetriebe war ein einschneidender Schritt, um die Infektionsketten zu unterbrechen und die übrigen Schweinebestände zu schützen.
Im Kanton Luzern wurden insgesamt zehn Zuchtbetriebe und drei Mastbetriebe positiv auf EP getestet und geräumt. Rund 5’200 Schweine mussten geschlachtet oder getötet werden. Nur gut die Hälfte konnte der Schlachtung zugeführt werden. Für die betroffenen Bauernfamilien bedeutet dies einen grossen Verlust und eine erhebliche Belastung. Weitere Räumungen sind im Kanton Luzern derzeit nicht vorgesehen.
Erste Betriebe können wieder starten
Eine Betriebssperre kann aufgehoben werden, wenn die Ställe gereinigt und desinfiziert worden sind und anschliessend mindestens zehn Tage leer gestanden haben. Der Veterinärdienst überprüft die Reinigung und Desinfektion.
Bei der Hälfte der betroffenen Betriebe konnte diese Überprüfung inzwischen abgeschlossen und die Aufhebung der Sperre angeordnet werden. Damit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Wiederaufnahme der Schweinehaltung erreicht.
Mast- und Nachbarbetriebe bleiben im Blick
Bei den noch gesperrten Mastbetrieben des betroffenen Schweinerings wird das Risiko einer Verschleppung laufend beurteilt. Die nötigen Massnahmen werden für jeden Betrieb einzeln festgelegt. Entscheidend sind unter anderem verdächtige Symptome, positive EP-Nachweise und die Nähe zu anderen Schweinehaltungen.
Auch die Nachbarbetriebe werden tierärztlich kontrolliert. Bei Husten oder anderen verdächtigen Anzeichen werden Proben entnommen und auf EP untersucht. Die Betriebe mit dem höchsten vermuteten Verschleppungsrisiko sind mittlerweile überprüft. Bisher wurden dabei keine Infektionen ausserhalb des betroffenen Schweinerings festgestellt.
Weiterhin konsequent handeln
Die bisherigen Ergebnisse sind erfreulich. Damit die Bekämpfung erfolgreich weitergeführt werden kann, braucht es weiterhin die Mitarbeit aller Schweinehaltenden:
- Husten und andere verdächtige Symptome unverzüglich der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt melden.
- Personenschleusen konsequent nutzen, betriebseigene Stallkleidung und Stiefel tragen sowie Hände und Stiefel desinfizieren.
- Tierbewegungen fristgerecht erfassen und Begleitdokumente vollständig ausfüllen.
- Angeordnete Betriebssperren und Einschränkungen beim Tierverkehr einhalten.
EP ist eine ansteckende Lungenkrankheit bei Schweinen. Für Menschen ist sie ungefährlich.
Bisherige Informationen zur EP
Weitere Informationen zum bisherigen Verlauf und zu den Massnahmen finden Sie in unseren früheren Beiträgen:
EP bei Schweinen: Jetzt Biosicherheit konsequent umsetzen